Der Energieausweis

Von der Harz Energie zuverlässig und transparent beraten

Der Energieausweis verschafft Eigentümern einen Überblick, in welcher energetischen Verfassung sich ihre Immobilie befindet. Potenziellen Käufern oder Mietern bietet er auf einen Blick Informationen über den Energieverbrauch und die damit verbundenen Kosten eines Gebäudes. Als Verkäufer ohne Energieausweis unterwegs zu sein, gilt längst nicht mehr als Kavaliersdelikt. Wer Interessenten keinen gültigen Ausweis vorlegen kann, dem droht ein beachtliches Bußgeld.

Gebäudeenergieberater der Harz Energie, Kay Helmboldt, verfügt als Schornsteinfegermeister über eine fachliche Ausbildung im Themenbereich Heizungstechnik, legte nach der Meisterschule den „Gebäudeenergieberater“ obendrauf und pflegt zudem eine große Leidenschaft zur Bauphysik. Die meist „unsichtbaren“ Prozesse im Haus, das Forschen, wann sich aus welchem Grund irgendwo ein Mangel, wie zum Beispiel ein Stock oder Schimmel zeigt, faszinieren ihn. Genauso spannend findet er die Beratung rund um den Energieausweis, gilt es doch Kundinnen und Kunden Handlungsempfehlungen mitzugeben, wie sich zukünftig im trauten Heim Energie sparen lässt. Dabei dreht es sich um Maßnahmen, die nicht immer zwingend ein großes Loch in die Kasse reißen müssen, erfahren wir. Dazu ist es sicher von Vorteil, sich an einer neutralen Stelle wie dem Energieversorger beraten zu lassen.

„Den einzelnen Gewerken stehen wir vollkommen neutral gegenüber. Welche Maßnahmen Kunden nach Ausstellung des Energieausweises umsetzen, liegt dann ganz in ihrer Hand.“

Kay Helmboldt

Bei Verkauf oder Vermietung ist der Vermieter oder Verkäufer laut Gebäude-Energie-Gesetz, kurz GEG, verpflichtet, Interessenten den Ausweis ungefragt vorzulegen. Er offenbart ihnen den Endenergiebedarf bzw. -verbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr. Der Ausweis an sich erinnert ein Stück weit an ein Energielabel für einen Kühlschrank, auf dem man rechts rote und links ganz grüne Balken findet, man darauf ganz simpel am eingesetzten Pfeil erkennen kann, in welchem Bereich des Energieverbrauchs sich das Gebäude oder die Wohnung bewegt. Auch ein guter Gradmesser, um abzuschätzen, in welchem Bereich bei Kauf oder Miete die Energiekosten liegen. Zeigt der Pfeil auf dem Energieausweis Rot, muss man sich darauf einstellen, dass in Zukunft zusätzliche Investitionen notwendig sein können.

Doch was ist der Unterschied zwischen einem Verbrauchsausweis und einem Bedarfsausweis? Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten des Gebäudes über einen bestimmten Zeitraum. Er wird möglich, wenn der Bauantrag für das Gebäude nach dem 1. November 77 gestellt wurde, oder mehr als 4 Wohneinheiten besitzt. Zusätzlich gilt, wenn das Gebäude mindestens den Standards der Wärmeschutzverordnung von 1977 entspricht und dies bescheinigt wurde, kann ein Verbrauchsausweis ausgestellt werden. „Hier schaue ich mir hauptsächlich die Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre und die Wohnfläche an. Die für den Ausweis benötigten Werte lassen sich unkompliziert ermitteln“, erklärt Kay Helmboldt.

Der Bedarfsausweis basiert auf einer Analyse der Gebäudestruktur, der verwendeten Materialien und der technischen Ausstattung. Er prognostiziert den theoretischen Energiebedarf des Gebäudes und ist verpflichtend, wenn sein Bauantrag vor dem 1. November 77 gestellt wurde, oder es weniger als 5 Wohneinheiten hat. „In dem Fall suche ich die Immobilie auf und ermittele während der Inspektion und Messungen zum Beispiel die energetische Qualität der Außenwände, der Fenster, der Heizungsanlage und vorhergegangenen Sanierungsmaßnahmen. Ich nehme alle für mich notwendigen Gebäudedaten auf. Nach einem umfangreichen Rechenverfahren und einer bau- und energietechnischen Analyse, wird der theoretische Energiebedarf ermittelt. Auf dieser Grundlage wird der Ausweis ausgestellt. Anhand der Analyse kann ich berechnen, welche Maßnahme dem Kunden welche Ersparnis ermöglicht. Der Mehraufwand erklärt den Preisunterschied von einem Verbrauchsausweis zu einem Bedarfsausweis.“ 

Einen Verbrauchsausweis erhalten Sie bei der Harz Energie ab 75 Euro, einen Bedarfsausweis ab 479 Euro. Die Ausweise, die 10 Jahre gültig sind, können grundsätzlich sehr hilfreich sein, wenn es gilt Entscheidungen rund um mögliche Maßnahmen in Sachen Energieeffizienz und Nachhaltigkeit zu treffen.

Für Gebäudeenergieberater Kay Helmboldt ist eine umfassende Beratung selbstverständlich, gibt er gerne wertvolle Tipps weiter, wie Sie Ihre Bestandsimmobilie oder den zukünftigen Besitz vor allem auch im Sinne des Gesetzgebers optimieren. Er informiert über aktuelle Förderprogramme und wie Sie diese für sich nutzen können. „Beim Termin vor Ort und dem Anschauen der Fassade, den Fenstern und dem Dach zeige ich auf, wo zum Beispiel Wärme verloren geht. Oft gibt es die Möglichkeit, den Kunden gute Tipps mit auf den Weg zu geben, über die sich ohne großen Aufwand Energie einsparen lässt.

Zum Beispiel ist die oberste Geschossdecke eines Hauses eine Stelle, die man mit verhältnismäßig kleinem Aufwand relativ günstig optimieren kann. Die Investition von einigen 100 Euro für einen Dämmstoff haben sich meist schon innerhalb von wenigen Jahren rentiert. Eine Dämmung, die auf dem Fußboden des Dachbodens aufgebracht wird, kann kleine Wunder wirken. Zu beachten sind aber Besonderheiten bei einer Holzbalkendecke. Insbesondere, wenn Sie eine Decke zwischen einem beheizten und einem unbeheizten Raum dämmen, ist zu klären, ob eine Dampfsperre verlegt werden sollte. Auch eine Kellerdecke könnte man mit einer Dämmung versehen. Dadurch kann man ohne großen Einsatz Energie sparen und diese Maßnahme vielleicht in Eigenregie umsetzen. Vorausgesetzt die Deckenhöhe gibt das her. 

Das Gleiche gilt für ungedämmte Heizungsrohre, über die unglaublich viel Wärme verloren geht. Dämmschläuche bekommt man in jedem Baumarkt. Sie lassen sich in gewünschter Länge zuschneiden und um die Rohre legen. Tatsächlich wird zwar nicht die eigene Arbeitsleistung, aber das verwendete Material für diese Maßnahmen gefördert. Dies aber nur, wenn ein entsprechender Förderantrag gestellt wurde und die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt werden. Förderfähig ist unter anderem auch eine Heizungsoptimierung, wie der Tausch von Heizungspumpen, dessen Austausch sich in recht kurzer Zeit amortisiert. Eine alte Pumpe hat 60, 80, oder 120 Watt und läuft viele Stunden am Tag. Die neuen Hocheffizienzpumpen brauchen teilweise nur zwischen 7 und 25 Watt und es dürfte Eigentümer wie Mieter freuen, wenn sich auf so einfache Weise Strom einsparen lässt. 

Beim Stellen der Förderanträge, zum Beispiel wenn es sich um Anlagentechnik dreht, kann man sich an seinen Heizungsbaubetrieb wenden. Bei Maßnahmen an der Gebäudehülle ist man immer verpflichtet, einen Energieeffizienz-Experten einzubinden. Anträge für Förderungen von Maßnahmen an Wohngebäuden, Nichtwohngebäuden und auch für Einzelmaßnahmen kann man selbstständig, aber auch mit Unterstützung eines Energieeffizienz-Experten beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAfA, stellen. Auf bafa.de gibt es umfassende Informationen dazu.  Alles in allem lässt sich viel tun und ist es grundsätzlich sehr ratsam, eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen. 

Auf der Internetseite der Klimaschutz und Energieagentur des Landes Niedersachsen, www.klimaschutz-niedersachsen.de, finden sich viele nützliche Informationen und Tipps rund um das Thema Energieberatung. Über eine Suchfunktion und die dortige Eingabe Ihrer Postleitzahl werden Ihnen die Energieberatungsstellen in einer Verbraucherschutzzentrale ganz in Ihrer Nähe angezeigt. 

Kay Helmboldt von der Harz Energie ist es sehr wichtig, Kunden nicht nur technisch und rechtlich nach aktuellem Stand zu informieren, sondern auch persönliche Belange der Kunden abzuwägen. Die Maßnahmen und Investitionen müssen sinnvoll sein und ein optimales Ergebnis erzielen. Dazu fehlt es Eigentümern oft an der Kenntnis aktueller gesetzlicher Anforderungen rund um Sanierungsmaßnahmen. Wer zum Beispiel mehr als 10 Prozent seiner Hausfassade erneuert und Putz aufbringen möchte, ist verpflichtet, es nach Neubau-Standard zu erledigen, sprich Dämmung anzubringen, welche man sich beim Einhalten der Förderrichtlinien wiederum fördern lassen kann. Fakt ist, energieeffiziente Gebäude erzielen in der Regel höhere Verkaufs- oder Mietpreise und sind attraktiv für umweltbewusste Käufer und Mieter. Darüber hinaus können Anreize wie Steuervergünstigungen oder Förderprogramme für energieeffiziente Gebäude eine Maßnahme attraktiver gestalten.

Sie sind kein Harz Energie-Kunde? Selbstverständlich können Sie sich mit Ihren Fragen trotzdem gerne an die Harz Energie Berater des Bereichs Energiedienstleistungen wenden. Harz Energie-Kunden, die den Service rund um den Energieausweis nutzen möchten, erhalten einen Vorteilspreis. Details dazu finden Sie auf harzenergie.de.

Harz Energie Energiedienstleistungen
Lasfelder Str. 10 – 37520 Osterode
Tel. 05522 – 503-8330
E-Mail: energiedienstleistungen@harzenergie.de

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Über die Autorin /

Elke … freie Rednerin, Redakteurin. Hochzeitsverliebte, zuverlässige Frohnatur, die es immer nur ganz gibt.

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